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Mitteilungen des Oberhessischen Geschichtsvereins 2010, 95. Band: Mit dem rund 300 Seiten starken Mitteilungsband präsentiert der OHG auch in diesem Jahr wichtige Beiträge zu unterschiedlichen Themen. Der Bogen spannt sich von der Römerzeit mit den aktuellen Ergebnissen der Grabungen des Römerlagers in Dorlar über das Mittelalter und die frühe Neuzeit bis in die heutige Zeit mit dem Beitrag zur Geschichte der Heinrich-Cloos-Stiftung in Gießen. mehr»»

Tradition der Todenwartschen Stiftung ruht

Todenwartgrab
Seit acht Jahren ruht die 374-jährige Tradion der Gießener "Todenwartschen Stifung", Gießener "Stadtarme" zu bedenken. Die Journalistin, auch Vorstandsmitglied des OHG, Dagmar Klein, berichtet in ihrem Artikel über gegenwärtige Praxis und geschichtlichen Hintergrund zur wohltätigen Stiftung, die zur Ehrung der 1635 an der Pest verstorbenen Katharina Wolff von Todenwart gegründet wurde.
Foto: Dagmar Klein, Grab der Familie Wolff von Todenwart, Alter Friedhof Gießen

Todenwartsche Stiftung wurde 2003 zum letzten Mal ausgezahlt

Das Todenwartsche Grabhaus auf dem Alten Friedhof ist Stein gewordene Erinnerung an eine zu früh verstorbene Ehefrau: Katharina Wolff von Todenwart, geb. Beeck aus Darmstadt. Errichtet wurde es von ihrem trauernden Ehemann Antonius Wolff von Todenwart, der im Frühjahr 1635 im Auftrag des Landgrafen von Hessen-Darmstadt in politischer Mission nach Prag gereist war. Als er zurückkehrte war seine Frau verstorben; er ließ für sie nicht nur das imposante Grabhaus mit Inschrifttafel errichten, sondern tätigte auch noch eine „Milde Stiftung“, zu deren Auszahlung sich die Stadt Gießen vertraglich verpflichtete. Jeweils am Todestag und zur Todesstunde der „Catharina Wölffin“, am 10. Juni zwischen 5 und 6 Uhr morgens, müssen 50 Gulden an Stadtarme in Gießen ausgezahlt werden.

Bis 2003 fand die Übergabe frühmorgens in Anwesenheit eines Kuratoriums in der Stadtkirche statt, die AZ titelte zuletzt: „Ungewöhnlicher Vorgang noch niemals vergessen“. Doch seitdem ist nichts mehr geschehen, Anfragen der Kirchengemeinde wurden vertröstend beantwortet. Es gibt Gießener, die ob solcher Geschichtsvergessenheit empört sind. Auch wenn heutige „Stadtarme“ nicht unbedingt in der Zeitung abgelichtet sein möchten, so wäre doch zu überlegen in welcher Form diese Tradition bewahrt und dennoch zeitgemäß umgewandet werden könnte.

Zur Historie: Die Stiftung wurde 1635 getätigt, das Jahr, in dem eine Pestepidemie die Einwohnerzahl von Gießen auf die Hälfte dezimierte (von 3000 auf 1500). Das war mitten im 30-jährigen Krieg, der ganz Deutschland in Mitleidenschaft zog. An den Friedensverhandlungen in Prag beteiligten sich auch die Hessen-Darmstädter, Landgraf Georg schickte Antonius Wolff von Todenwart. Er verbot, dass sein Unterhändler Krankheit und Tod seiner Gattin unterrichtet wurde, damit er seinen Aufgaben nicht abgelenkt würde. Erst mit seiner Rückkehr nach Gießen erfuhr Wolff von Todenwart vom Tod seiner Ehefrau und ließ ihr zu Ehren das Totenhaus errichten.

Auch dass die Landesregierung zu dieser Zeit ihren Sitz in Gießen hatte verdankt sich den Kriegswirren. Das zur Festung ausgebaute Gießen war sicherer als die offenen Anlagen von Darmstadt. Und mit dem Akademiegebäude am Brandplatz war auch eine passende Unterkunft vorhanden, denn die 1607 in Gießen gegründete Landesuniversität war schon 1625 wieder geschlossen und nach Marburg zurückverlegt worden. Marburg war (kurzfristig) wieder in den Besitz der Hessen-Darmstädter gekommen. Mit dem Westfälischen Frieden 1649 wurden jedoch die vorherigen Verhältnisse wieder hergestellt und Gießen wurde wieder Sitz der Landesuniversität von Hessen-Darmstadt.

Die Stiftung bestand aus einem Kredit an die Stadt und war an Ländereien gebunden, aus deren Ertrag das Stiftungsgeld ausgezahlt werden muss. Dabei handelt es sich um Gelände am Philosophenwald: „zwischen der Wissigk und der gemeinen Stattwald, hinder den Eichen genannt, gelegenen Stattwisen“. Der Stiftungsgeber behielt sich und seinen Nachfahren vor, die korrekte Ausführung zu kontrollieren. Und im Falle, dass diese nicht erfolge, könne die Stiftung zweckgebunden an Marburg oder Darmstadt gegeben werden; gemeint ist hessen-darmstädtisches Gebiet.

Unabhängig von der Frage, ob und inwieweit solche Verträge heute noch juristische Gültigkeit haben, das Gießener Landgericht argumentierte im November 1928, dass die Stadt die Stiftung nicht aufheben könne, weil sie weiterhin einen Ertrag aus den Ländereien erziele. Die Stadtkirchengemeinde hatte Klage eingereicht, weil die Stadt in den Inflationsjahren alle Stiftungen abschaffen wollte. Errechnet wurde damals ein Betrag von 134,35 Reichsmark, von dem gemäß Stiftungsvertrag ein Teil an die Kuratoriumsmitglieder ausgezahlt wurde. Diese Summe wurde in D-Mark übernommen (später aber in Euro umgerechnet), das Kuratorium verzichtete schon länger auf seinen Anteil. Dennoch wäre zu fragen, ob nach heutigen Grundstückwerten, die Summe nicht um einiges höher zu veranschlagen wäre.

Vertiefend nachzulesen ist dies in den Mitteilungen des Oberhessischen Geschichtsvereins Band 49/50 (1965), dort sind die drei Urkundentexte abgedruckt. In Heimat im Bild (Januar 2003) hat Heinz Minke die wesentlichen Stellen in verständliches Deutsch übertragen und die aktuellen Entwicklungen des 20. Jahrhunderts mit aufgeführt. Die Sanierung des Grabhauses erfolgte 2004/05 durch das Denkmalamt der Stadt, mit finanzieller Unterstützung des Gießen-Club von Soroptimist international.
Dagmar Klein

Zeitungsartikel, Gießener Allgemeine vom 27.05.2009 als PDF hier.